Mitgliedschaft / Beitragsordnung

Der Verein freut sich über neue Mitglieder!    

 

Beitragsordnung des TSC "Rot-Gold" Potsdam e.V.

1. Beiträge

2. Aufnahmegebühren

3. Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft

Nach § 11 der Satzung des TSC "Rot-Gold" Potsdam e.V. erhebt der Verein Aufnahmegebühren und Beiträge, die entsprechend der wirtschaftlichen Situation von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

 
1. Monatliche Beiträge

- Mitglieder unter 18 Jahren 5,- €
- Mitglieder über 18 Jahren 10,- €

Nach §11 der Satzung ist eine Ermäßigung des Beitrages möglich.

 

 

2. Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühr wird einmalig in Höhe von zwei Monatsbeiträgen erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist vierteljährlich im Voraus zu bezahlen.
 

 

3. Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt in Form einer schriftlichen Beitrittserklärung. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand nach § 5.2 der Satzung. Auf die Aufnahmegebühr zur unbefristeten Mitgliedschaft wird verzichtet, wenn zuvor eine für 3 Monate befristete Mitgliedschaft bestand. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Quartalsende erfolgen und muss dem Vorstand schriftlich 4 Wochen vor dem Austrittstermin mitgeteilt werden.



Der Vorstand,   22.09.2012